BEHG – CO2 Abgabe
Das BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) legt fest, dass auf bestimmte fossile Brennstoffe, die CO2 Emissionen verursachen, eine Abgabe zu entrichten ist. Diese wird in Form von Zertifikaten erhoben, die die entsprechenden Anlagen, die CO2 emittieren erwerben müssen. Seit dem 01.01.2024 fallen auch Abfallverbrennungsanlagen unter die Regelung des BEHG. Die Höhe der Abgabe für die verschiedenen Abfälle ist abhängig vom fossilen Anteil und variiert somit je nach Abfallschlüssel. Im BEHG sind für zahlreiche Abfallarten Standard- Emissionsfaktoren festgelegt, die die Anzahl der zu erwerbenden Zertifikate und somit den Preis vorgeben. Die entsprechende Tabelle mit den Umrechnungsfaktoren finden Sie unten. Die Returo reicht die Abgabe, die die Verbrennungsanlagen zu entrichten haben, 1:1 an die Abfallerzeuger weiter und weist diese auch gesondert auf den Rechnungen aus. Einführung einer Sonderabgabe auch für Abfallverbrennungsanlagen infolge der BEHG Novelle.
Weitere Informationen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz
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