Verbrennungsanlagen
Thermische Abfallbehandlung
Abfälle schadstoffarm und gesetzeskonform zu entsorgen und die frei werdende Energie bestmöglich zu nutzen, hat oberste Priorität in der EU.
Aus diesem Grund ist die thermische Abfallbehandlung der nicht vermeid- oder verwertbaren kommunalen und gewerblichen Abfälle am Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar.
Die Returo hat durch Ihre Gesellschafter-Struktur unmittelbaren Zugriff auf die Verbrennungsanlagen in Bonn und Leverkusen und kann die nicht kommunal genutzten Kapazitäten dem Markt zur Verfügung stellen.
Alle Anlagen, das MHKW Leverkusen wie auch die MVA Bonn sowie die Partneranlagen entsprechen dem modernsten Stand der Technik und erfüllen die Qualitätsstandards moderner Verbrennungsanlagen auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
BEHG – CO2 Abgabe
Das BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) legt fest, dass auf bestimmte fossile Brennstoffe, die CO2 Emissionen verursachen, eine Abgabe zu entrichten ist. Diese wird in Form von Zertifikaten erhoben, die die CO2 emittierenden Anlagen erwerben müssen.
Seit dem 01.01.2024 fallen auch Abfallverbrennungsanlagen unter die Regelung des BEHG. Die Höhe der Abgabe für die verschiedenen Abfälle ist abhängig vom fossil erzeugten CO2-Anteil und variiert somit je nach Abfallschlüssel. Im BEHG sind für zahlreiche Abfallarten Standard-Emissionsfaktoren festgelegt, die die Anzahl der zu erwerbenden Zertifikate und somit den Preis vorgeben. Die entsprechende Tabelle mit den Umrechnungsfaktoren finden Sie unten. Die Returo reicht die Abgabe, die die Verbrennungsanlagen zu entrichten haben, 1:1 an die Abfallerzeuger weiter und weist diese auch gesondert auf den Rechnungen aus. Einführung einer Sonderabgabe auch für Abfallverbrennungsanlagen infolge der BEHG Novelle
Weitere Informationen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz
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